Finanzmanagement
Finanzmanagement befasst sich mit der lang- und mittelfristigen Planung einer Kommune, der Planung und dem Vollzug des Haushalts, der Rechnungslegung und dem Jahresabschluss.
Finanzmanagement greift darüber hinaus den Konzerngedanken kommunaler Leistungserstellung auf, indem Beteiligungssteuerung und -controlling und in Zukunft der konsolidierte Jahresabschluss Managementaktivitäten erfordern. Das kommunale Prüfungswesen - die Rechnungsprüfung - ist mit diesem Themenspektrum eng verknüpft, die Jahresrechnung nach dem neuen Haushaltsrecht macht dies besonders augenfällig.
Mit dem neuen Haushaltsrecht wird der Haushaltsplan als zentrales Planungsinstrument zu einem Instrument integrierter Steuerung. Er steht damit im Schnittpunkt der kommunalpolitischen Strategie, der angestrebten Wirkungs- und Leistungsziele und der dafür erforderlichen bzw. verfügbaren Ressourcen. Dem Haushalts- und Rechnungswesen obliegt eine Steuerungs-, Informations- und Schutzfunktion. Die Kommune benötigt Konzepte, die dem Ansatz integrierter Steuerung folgen, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit unterstützen und zentral wie dezentral positioniert sind.
Aktuelles
Schuldenbremse und Sozialstaat
Den (zukünftigen) Auswirkungen der Schuldenbremse - insbesondere auf Landkreise - geht ein Beitrag von Kirchhof in der Zeitschrift Der Landkreis, 11/2011, nach. Die Finanzen werden knapper, dem steht eine Tendenz der Aufgabenausweitung im Sozialstaat entgegen - so der Autor. Quelle: Kirchhof, Ferdinand, Schuldenbremse und Sozialstaat, Der Landkreis, 81. Jahrgang, November 2011, S. 609 - 613, W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart, ISSN 0342-2259.
Hessische Landesregierung bringt kommunalen Schutzschirm auf den Weg
Die hessische Landesregierung hat sich mit den kommunalen Spitzenverbänden auf ein Konzept zur Umsetzung eines kommunalen Schutzschirms in Höhe von 3,2 Milliarden Euro verständigt. Die Rahmenvereinbarung sieht vor, dass das Land die hessischen Kommunen mit dem größten Konsolidierungsbedarf von einem Großteil ihrer Schulden entlastet. Für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die kreisfreien Städte wurde eine Entschuldungsquote von 46 Prozent vereinbart, für die Landkreise eine Entschuldungsquote von 34 Prozent. Gleichzeitig verpflichten sich diese in einem individuell festzulegenden Zeitraum ihren Haushalt auszugleichen.
Weitere Informationen sowie die Unterlagen können Sie auf den Internetseiten der hessischen Landesregierung abrufen.
Innovationszirkel "Jahresabschlüsse zeitnah erstellen"
Mit dem Innovationszirkel "Jahresabschlüsse zeitnah erstellen" bietet die KGSt ihren Mitgliedskommunen Unterstützung an in Form der Organisation eines interkommunalen Erfahrungsaustausches mit dem Ziel, gute Ideen und Vorgehensweisen für eine fristgerechte Erstellung des Jahresabschlusses herauszuarbeiten.
Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme und bereits zu der ein oder anderen Frage im Rahmen der Jahresabschlusserstellung Konzepte entwickelt, bestimmte organisatorische Maßnahmen getroffen (bspw. Prozessoptimierung) oder technische Lösungen im Einsatz haben, die zu einer zeitnahen Erstellung des Jahresabschlusses beitragen, melden Sie sich bitte bei Beatrice Dott.
Eine erste Sitzung des Innovationszirkels soll im Februar stattfinden, Folgesitzungen etwa alle zwei Monate. Das Projektende ist für den Sommer 2012 geplant.
Lesen Sie mehr und folgen der Einladung zur Teilnahme.
Arbeitshilfen für die Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse (sieben KGSt®-Berichte)
Auch der siebte Bericht der KGSt®-Berichtsserie „Arbeitshilfen für die Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse" ist inzwischen erschienen. Hauptbestandteil der Berichte sind Checklisten, mit denen die KGSt die Kommunen bei der Durchführung der Jahresabschlussprüfungen unterstützen will.
* Im ersten Band (KGSt®-Bericht Nr. 6/2009) geht es um die Prüfung von Anlagevermögen und korrespondierenden Sonderposten sowie den Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen. Zu Band 1: hier klicken
* Der zweite Band (KGSt®-Bericht 9/2009) befasst sich mit der Prüfung von Erbbaurechten und Verpflichtungen aus Erbbaurechten, PPP/ÖPP, städtebaulichen Maßnahmen, Finanzanlagen sowie Grundstücken zur Entwicklung und zum Verkauf. Zu Band 2: hier klicken
* Um Forderungen, sonstige Sonderposten, Rückstellungen (ohne Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen) und Verbindlichkeiten geht es im jetzt erschienenen dritten Band (KGSt®-Bericht 1/2010). Zu Band 3: hier klicken
* Im vierten Band (KGSt®-Bericht 4/2010) geht es um die Prüffelder Anhang und Rechenschaftsbeleg/Lagebericht. Zu Band 4: hier klicken
* Der fünfte Band (KGSt®-Bericht 6/2010) konzentriert sich auf die Prüffelder: Rechnungsabgrenzungsposten, Berichtigung von Wertansätzen nach der Feststellung der Eröffnungsbilanz, Haushaltsausgleich und Eigenkapital. Zu Band 5: hier klicken
* Der sechste Band (KGSt®-Bericht 6/2011) befasst sich mit dem Thema Teilrechnungen, Verknüpfungen zwischen den einzelnen Bestandteilen des Jahresabschlusses. Zu Band 6: hier klicken
* Der siebte Band (KGSt®-Bericht 9/2011) konzentriert sich auf die Prüfung des Gesamtabschlusses. Zu Band 7 hier klicken
KGSt-Mitglieder, die am Internetportal der KGSt registriert und angemeldet sind, können die Berichte kostenfrei herunterladen. Dazu in das Suchfeld auf dieser Internetseite (oben rechts) folgende Kennungen eingeben:
* 20091026A0010 (Band 1)
* 20100120A0016 (Band 2)
* 20100429A0018 (Band 3)
* 20100729A0030 (Band 4)
* 20101011A0021 (Band 5)
* 20110912A0019 (Band 6)
* 20111201A0018 (Band 7)
Die Berichte sind den KGSt-Mitgliedern zugegangen. Weitere Druckexemplare können bei der KGSt erworben werden.
Auch Nicht-Mitglieder können den Bericht beziehen, und zwar elektronisch oder als Druckversion. Weitere Informationen und Preisangaben zum jeweiligen Bericht gibt es auf den oben verlinkten Seiten des KGSt®-Portals.
Neue Referentin im KGSt®-Programmbereich Finanzmanagement
Seit dem 1. November 2011 ist Andrea Stertz (46) Referentin im Programmbereich Finanzmanagement der KGSt. Nach ihrem Studium der Betriebswirtschaftlehre an der Universität Osnabrück mit den Schwerpunkten Rechnungswesen und Controlling war sie zunächst für die Stadtverwaltungen Leichlingen und Königswinter in der Kämmerei tätig. Ihre Hauptaufgabe bestand in der Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung, der Durchführung von Betriebsabrechnungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen und in der Kalkulation.
In den vergangenen sieben Jahren arbeitete Frau Stertz als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Bonn. Zu ihren Aufgaben gehörten das Projektmanagement und die Projektleitung von Drittmittelprojekten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Darüber hinaus war sie an der Durchführung von nationalen und europäischen Forschungsprojekten zur beruflichen Bildung beteiligt.
In der KGSt wird sie sich mit den vielfältigen Aspekten des (neuen) Haushalts- und Rechnungswesens befassen. Dazu gehört zunächst schwerpunktmäßig ein Berichtsprojekt zum Management kommunaler Verbindlichkeiten und weiter Themen im Zusammenhang mit Controlling. Im kommenden Jahr betreut Frau Stertz das KGSt®-Seminar zum Zins- und Schuldenmanagement.
Kontakt:
Andrea Stertz
0221 37689-40
Andrea.Stertz@kgst.de
KGSt®-Positionspapier Kommunale Pensionsrückstellungen und das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzt (BilMoG), P August 2011
Nach neuem kommunalen Haushaltsrecht sind in der Regel Pensionsrückstellungen in der Bilanz und ihre laufende Anpassung in Form von Zuführungen zu den Rückstellungen im Aufwand auszuweisen. Ansatz und Bewertung von Pensionsrückstellungen richten sich dabei an dem Ziel aus, den Adressaten des Jahresabschlusses ein zutreffendes Bild über die wirtschaftliche Lage der Kommune zu vermitteln. Die Fachdiskussion zu der Frage, welche Rechnungslegungsgrundlagen diesem Ziel möglichst nahe kommen, hat durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz einen neuen Impuls erhalten.
Am 29. Mai 2009 trat das „Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG)" in Kraft. Von den zahlreichen Änderungen, die das BilMoG im HGB bewirkte, ist insbesondere die Bilanzierung der Pensionsrückstellungen mit erheblichen Folgen betroffen.
Am Portal registrierte KGSt®-Mitglieder können das Positionspapier auf www.kgst.de nach Eingabe der Kennung 20110815A0014 im Suchfeld herunterladen
KGSt®-Bericht Nr. 7/2011, Wirtschaftlich handeln - ausgewählte Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen auf dem Prüfstand
Wirtschaftlich zu handeln ist unverzichtbar. Wer unwirtschaftlich handelt, nimmt den Verlust von Handlungsspielräumen in Kauf. Vor dem Hintergrund der schwierigen finanziellen Situation der Kommunen verdient das Wirtschaftlichkeitsgebot der Gemeindeordnung noch stärkere Aufmerksamkeit und eine flächendeckende Umsetzung. Gleichzeitig werden Ergebnisse von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zumindest bei kommunalen Großprojekten stärker in der Öffentlichkeit wahrgenommen und nachgefragt.
Ziel des KGSt®-Bericht Nr. 7/2011 ist, die tatsächliche Anwendung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in das Blickfeld der Entscheidungsträger zu rücken, damit die erforderliche Führungsunterstützung sicherzustellen und letztlich notwendige Verbesserungen in der Anwendung zu entscheiden. Als Hilfsmittel dazu dienen Checklisten mit Fragen, die im Bericht dargestellt werden. Der Impuls zur Überprüfung sollte von der Verwaltungsführung ausgehen, von der zentralen Steuerungsunterstützung, ggf. auch von der Rechnungsprüfung. Für die Durchführung der Untersuchung kommen insbesondere die zentrale Steuerungsunterstützung und das zentrale Controlling, die Kämmerei bzw. der Fachbereich Finanzen und die Rechnungsprüfung infrage.
Nach Eingabe der Kennung 20110927A0012 im Suchfeld, kann der Bericht für am Portal registrierte KGSt®-Mitgliederauf www.kgst.de heruntergeladen werden.
KGSt®-Bericht Nr. 5/2011: Kommunales Risikomanagement - Teil 1 „Das kommunale Risikofrühwarnsystem"
In vielen fachgesetzlichen Grundlagen, beispielsweise im Ordnungsrecht oder im SGB XIII - Kinder- und Jugendhilfe, sowie im neuen doppischen Haushaltsrecht finden sich konkrete Bestimmungen, einen systematischen Umgang mit Risiken in der kommunalen Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten. Davon unabhängig werden vor kommunalen Entscheidungen aller Art relevante Risiken eingeschätzt, nach der Entscheidung beobachtet und wenn es nötig werden sollte, Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet, um die jeweilige Entscheidung erfolgreich zu gestalten. Dabei können die festgestellten Risiken systematischen, individuellen oder intuitiven Bewertungen unterliegen. Daher ist Risikomanagement in kommunalen Verwaltungen eigentlich nichts Neues. Neu ist aber der geordnete Umgang mit Risiken in einem einheitlichen System für die Gesamtverwaltung.
Der KGSt®-Bericht 5/2011 ermöglicht die Einbindung eines strukturierten Risikomanagements in die bestehenden kommunalen Zielfindungs-, Entscheidungs- und Steuerungsmechanismen, ohne dass von Kommunen individuell gewählte Organisationsstrukturen und Prozesse neu gestaltet werden müssen. Am Portal registrierte KGSt®-Mitglieder können den Bericht auf www.kgst.de nach Eingabe der Kennung 20110727A0027 im Suchfeld herunterladen.
Haushaltsplanung und Bewirtschaftung
Die wichtigsten Entscheidungen in der Kommune werden im Rahmen des Haushalts getroffen.
Strategie und Steuerung
Die operative Haushaltsplanung baut auf einer strategisch orientierten Planung auf. Dazu ist es erforderlich, strategische Ziele zu entscheiden und die Entscheidung methodisch zu unterstützen.
Rechnungslegungsgrundsätze und Rechtsvergleich
Grundsätzlich kann man sagen, dass die Rechnungslegung der Unternehmen in Deutschland und anderen Ländern Kontinentaleuropas eher in Gesetzen geregelt ist und im anglo-amerikanischen Rechtssystem eher in (untergesetzlichen) Standards.
Rechnungswesen und Doppik
Das neue Rechnungswesen integriert unterschiedliche Rechnungsmodule zu einem Gesamtsystem: Vermögensrechnung, Finanzrechnung und Ergebnisrechnung.
Betriebswirtschaftliche Instrumente und Methoden
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind wichtige Formalziele bei der kommunalen Leistungserstellung.
Rechnungsprüfung
Die Prüfung des Jahresabschlusses auf der Basis des neuen Haushalts- und Rechnungswesens ist umfangreicher als auf kameraler Basis.
Konzern- und Beteiligungssteuerung
Die meisten Kommunen haben zahlreiche Beteiligungen. Unter Beteiligungen werden alle Formen des Eigentums an Betrieben und Gesellschaften verstanden, die die Kommune mit dem Ziel einer dauernden Verbindung unterhält.
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